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Prof. Markus Vogt, Phil.-Theol. Hochschule Benediktbeuern Don
Bosco-Str. 1; 83671 Benediktbeuern, Vortrag
im Rahmen der Veranstaltung der Universität Bayreuth am 19. 11. 2004 1. Grüne Gentechnik zwischen Interessens- und Überzeugungskonflikten Die Auseinandersetzungen um Biotechnologie und Grüne Gentechnik (Nutzung gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung) bilden einen höchst vielschichtigen und spannungsreichen Diskurs, in dem die oft hart und unvermittelt aufeinander treffenden Positionen nur dann einigermaßen rational bearbeitet werden können, wenn die unterschiedlichen Argumentationsebenen klar differenziert und einander zugeordnet werden. Wie in einem Brennglas spiegeln sich in diesem Diskurs zentrale Fragen der Technik- und Risikobewertung, der Globalisierung, Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung, des Naturverhältnisses von Mensch und Gesellschaft, der Beziehung zwischen Wissenschaft, Ethik und Öffentlichkeit sowie nicht zuletzt der Abwägung zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Bewertung der Gentechnik ist also eine Querschnittsaufgabe, die sowohl natur- als auch sozialwissenschaftlichen Sachverstand erfordert und letztlich nur im Rahmen eines umfassenden Werthorizontes vorgenommen werden kann. Sie geht in besonderer Weise auch die Öffentlichkeit an, da die Erforschung und Anwendung der Gentechnik nicht auf den Raum von Labors und isolierten Wirkungsketten beschränkt bleibt, sondern letztlich alle mit ihren (positiven und negativen) Folgen leben müssen. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, dass in der Debatte um die Grüne Gentechnik nicht nur Interessenkonflikte ausgetragen werden, sondern ebenso Überzeugungskonflikte hinsichtlich einer zukunftsfähigen Technik und Gesellschaft.[1] Überzeugungskonflikte können im Unterschied zu Interessenkonflikten nur in sehr eingeschränkter Weise durch Kompromisse gelöst und nach den Kriterien der Gerechtigkeit ausgehandelt werden. Sie führen vielmehr in der Regel zu Auseinandersetzungen, in denen die Kontrahenten einander unerbittlichen mit dem Anspruch auf Wahrheit gegenübertreten. Denn Wahrheit oder vermeintliche Wahrheit lässt sich nicht teilen. Überzeugungskonflikte tragen daher Charakterzüge eines Glaubenskonfliktes. Strukturell neu ist bei den großen modernen Technikkonflikten, wie dem Streit um Kernenergie sowie dem um Gentechnik ist, dass sie sich nicht privatisieren lassen und daher politisch das Lösungsmodell der Toleranz in we4sentlichen Punkten versagt. Da es um das Gemeinwohl geht und potentiell alle von den wirklichen oder vermeintlichen Risiken betroffen sind, scheint für die einen da Gewähren lassen und für die anderen der Verzicht auf die mit der Technik verbundenen Möglichkeiten jeweils keine Tragbare Lösung. Die Frage der Technik ist hier sowohl aus Sicht vieler Befürworter als auch erst recht aus Sicht ihrer Gegner konstitutiv für das Gemeinwohl. So wird die Gentechnik zu einem kollektiven Überzeugungskonflikt mit explizit politischen Konflikt. Die Debatte ist keineswegs nur von theoretischer Relevanz, sondern steht mitten im Kontext einer dritten "grünen Revolution", die durch die fortschreitenden Entwicklungen der Grünen Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung weltweit ausgelöst wurde.[2] Mit einer Wachstumsrate von ca. 470 % in fünf Jahren (1996 - 2000) gehört die Grüne Gentechnik derzeit zu den erfolgreichsten Wirtschaftszweigen und ist Auslöser für einen tiefen Strukturwandel und eine grundlegende Richtungsentscheidung in der Landwirtschaft. Deren Bedingungen und Ziele bedürfen insofern einer ethischen und politischen Diskussion, als sie mit existentiellen Chancen und Risiken für die gesamte Bevölkerung verbunden sind und in eine Fülle von komplexen Wechselwirkungen mit anderen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Handlungsfeldern verknüpft ist. Was den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen betrifft, zeigen sich derzeit noch klare Verteilungen: Vier Staaten der Erde bestreiten ca. 99 Prozent der Gesamtanbaufläche von gentechnisch veränderten Pflanzen.[3] Wenn man China und Argentinien als Entwicklungsländer betrachtet, wird ein wesentlicher Anteil der gentechnisch veränderten Pflanzen in Entwicklungsländern angebaut. Der Anbau erfolgt in Argentinien und China unter stark industrialisierten Methoden. Während in Nord- und Südamerika, in China, Indien sowie Südafrika genmanipulierte Pflanzen in erheblichem Umfang kultiviert werden, spielen sie in der EU bisher eine eher untergeordnete Rolle. Vorreiter im Anbau und teilweise auch in der Forschung zu GVOs in Europa ist Spanien. Als Importprodukt finden in Europa vor allem gentechnisch veränderte Futtermittel Verbreitung. Nach der Aufhebung des Moratoriums in der EU im Februar 2004 sowie der nationalstaatlich zu konkretisierenden Einführung von Kennzeichnungs- und Koexistenzregeln ist auch in der EU der großflächige Anbaus von GVOs prinzipiell möglich. 2.
Ethische und theologische Perspektiven und Entscheidungskriterien Bei der theologisch-ethischen Erörterung der Grünen Gentechnik ist zuerst die Frage zu beantworten, ob der Mensch überhaupt zu derartigen Eingriffen in die Natur befugt ist. Diese Frage ist schöpfungstheologisch zu erörtern. Die häufig anzutreffenden Einwände, dass sich der Mensch bei der Gentechnik an Gottes Stelle setze und in die Schöpfungsordnung eingreife oder dass die Gentechnik widernatürlich sei, sind als solche zu pauschal und nicht begründet. Die Pauschalisierung und damit Unschärfe der Begriffe ist eine der größten Schwächen der ethischen Diskussion um die Grüne Gentechnik, die häufig dazu führt, dass man mit Gemeinplätzen, Vorurteilen und Polarisierungen zwischen Befürwortern und Kritikern aneinander vorbei redet. Die in den Medien viel beachtete Stellungnahme von Kardinal Martini zur Grünen Gentechnik meinte zunächst nichts anderes als dies: Auf Grund des allgemeinen Gärtnerauftrags, den der Mensch der biblischen Schöpfungserzählung zufolge von Gott erhalten hat, lassen sich keine grundsätzlichen schöpfungstheologischen Einwände gegen die Grüne Gentechnik erheben.[4] Nach biblischer Überzeugung soll der Mensch die Welt aktiv und eigenverantwortlich gestalten. Dabei ist der "Herrschaftsauftrag" (Gen 1, 28) immer in Verbindung mit dem "Gärtnerauftrag" (Gen 2, 15) zu lesen: Herrschaft/Gestaltung und Verantwortung/Sorge für gehören untrennbar zusammen. Der Mensch hat einen Kulturauftrag, der eine verantwortliche Gestaltung der Natur einschließt und Eingriffe nicht prinzipiell ausschließt. Schöpfungstheologisch ergibt sich keine grundsätzliche Tabuisierung gentechnischer Forschung, sondern vielmehr eine Gestaltungsverantwortung, die zu jeder Zeit unter umfassender Berücksichtigung der Voraussetzungen, Ziele und Folgen des menschlichen Handelns neu zu buchstabieren ist. Nicht weniger und nicht mehr ist die Aussage seiner Stellungnahme, die sich ähnlich in vielen anderen Stellungnahmen findet.[5] In christlicher Sicht ist die Schöpfung als Werk Gottes auch Sein Eigentum, das den Menschen nur treuhänderisch anvertraut ist, damit als es "Lebenshaus" (Zenger) zum langfristigen Wohle aller verwaltet wird. Bei dieser Gestaltung ist jedoch zu beachten, dass die Natur von Gott gegebene und vorgegebene Schöpfung einen Eigenwert besitzt, der eine Beachtung der Integrität ökologischer Wirkungszusammenhänge weit über unmittelbare menschliche Verwertungszwecke hinaus erfordert. Ehrfurcht, Vorsicht und Behutsamkeit im Umgang mit der Schöpfung sind dabei ganz wesentliche Maßstäbe.[6] Notwendig ist eine integrierte Abwägung der ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen im Sinne des ethischen Prinzips der Nachhaltigkeit, das heute aus christlicher Sicht als "kategorischer Imperativ zeitgemäßer Schöpfungsverantwortung" verstanden werden kann.[7] Die Schöpfungstheologie hat Konsequenzen für eine wichtige Differenzierung in der Anwendung des Patentrechts auf den Bereich der Gentechnik: Lebende Organismen und ihre Bestandteile werden wesentlich in der Schöpfung aufgefunden und nicht vom Menschen "erfunden". "Das Leben ist per se nicht patentierbar, nirgendwo auf der Welt. Patentierbar ist nur die technische Lehre, z.B. wie man bestimmte Merkmale einer Pflanze verändern oder hinzufügen kann."[8] An diesem Maßstab ist die konkrete Auslegung und Handhabung des TRIPs-Abkommens (trade-related aspects of intellectual property rights) zu messen: Patente dürfen nicht dazu führen, dass Firmen einen Monopolanspruch über Saatgut, Pflanzen und ihren Anbau bekommen. Die Tradition, dass das im Saatgut gespeicherte Wissen prinzipiell als frei verfügbar und zugänglich gilt, ist zu respektieren, sowohl aus schöpfungstheologischen wie aus kulturellen Gründen. Patentrechte auf GVOs sind strikt und minimalistisch auf das berechtigte Anliegen der Unternehmen nach Schutz ihrer Investitionen zu begrenzen und dürfen nie zum Besitzanspruch über Lebewesen werden.[9] 2.2 Gentechnik als Handwerk Vieles spricht dafür, Gentechnik zunächst als Handwerk zu verstehen:[10] Zu diesem gehört im Sinne von ars oder technē die Methode von Versuch und Irrtum; das Handwerk braucht keine vollständige Kenntnis des Gegenstandes, den es bearbeitet, es bedarf jedoch der Einbindung in einen ethisch-kulturellen Kontext, um die Ziele und Grenzen des technischen Handelns zu bestimmen, die sich nicht aus dem Handwerk heraus ergeben können. Auf eine "schiefe Ebene"[11] gerät die Praxis der Gentechnik dann und erst dann, wenn dieser ethische Kontext mit entsprechenden Grenz- und Zielbestimmungen des Handwerks fehlt oder nicht hinreichend in ihrer Gestaltung berücksichtigt wird. Einfach auf die Eigengesetzlichkeit der Komplexität und Verfeinerung des Gegenstandes zu vertrauen, der zu einer entsprechenden "Verfeinerung" der Methode und damit automatisch zu einer Überwindung der "Vergewaltigung der Natur" führe, wie Peter Sloterdijk in Bezug auf die Rote Gentechnik argumentiert, ist keine tragfähige Grundlage der BioEthik[12]. Technik kann nicht aus sich heraus eine Ethik erzeugen, sondern sie braucht einen ethischen Rahmen, der Ziele und Kriterien definiert und ihre Handhabung zum Wohl von Mensch und Schöpfung sicherstellt. Auch wenn also Grüne Gentechnik als eine Form von Handwerk konzipiert werden kann, bestehen doch qualitative Unterschiede zu den meisten anderen menschlichen Praktiken und Techniken, insofern die Folgewirkungen noch weniger als sonst antizipiert werden können; zudem betreffen sie zu einem Großteil Menschen, die nicht an der Entscheidung über den Einsatz von Gentechnik beteiligt gewesen sind. Somit unterliegt die Gentechnik im Bereich der Landwirtschaft grundsätzlich dem ethischen Verbot, zugunsten vager Vorteile das Bestehende und Funktionierende nachhaltig und ggf. irreversibel aufs Spiel zu setzen. Damit kann nun zu einer zweiten Frage übergegangen werden, nämlich in welcher Weise und innerhalb welcher Grenzen die Grüne Gentechnik ethisch zu rechtfertigen ist. Ich schlage vor, diese Diskussion durch zwei Leitbegriffe zu strukturieren: Verantwortung und Gerechtigkeit. Alle anderen ethischen Begriffe und Konzepte können und müssen m.E. diesen beiden zugeordnet und durch sie in einen Zusammenhang und eine Rangordnung gebracht werden. 2.3 Verantwortung als Methode Verantwortung wird ermöglicht durch die verbindliche Klärung, wer vor wem für was nach welchen Kriterien rechenschaftspflichtig ist. Es handelt sich also um einen "vierstelligen" Begriff, dessen Stärke darin liegt, dass er der Anonymisierung der Verantwortung, die ein Grundproblem moderner Technik ist, dadurch entgegentritt, der er exakt Verantwortungssubjekt, Verantwortungsobjekt (Gegenstand, Reichweite), Kontrollinstanzen und schließlich Regeln der Entscheidungsfindung definiert.[13] Verantwortungsethik hat sich deshalb als Leitbegriff der Technikethik etabliert, weil sie primär (keineswegs ausschließlich) von der Folgenbewertung ausgeht und damit auch auf unbeabsichtigte Nebenwirkungen des Handelns anwendbar ist, die ja bei technischem Handeln in der Regel ethisch weit problematischer sind als die direkt negativen Intentionen des Handelns. Verantwortung bezieht sich sowohl auf die Folgen des Handelns als auch auf die Folgen des Nichthandelns. Sie konkretisiert sich in Kriterien und Regeln der Entscheidungsfindung, die man als eine Art "Handwerkszeug" für den offenen Prozess ethischer Entscheidungsfindung betrachten kann. Das primäre Problem des technischen Handeln sind die nichtintendierten Nebenwirkungen (Non-target-Effekte). In der Tradition werden diese unter der Rubrik "Handlungen mit Doppelwirkungen" diskutiert und nach den beiden Leitkriterien der Übelminimierung und der Verhältnismäßigkeit - denen auch im Recht sowie in der ökonomischen Kosten-Nutzen-Abwägung eine wesentliche Rolle für die Entscheidungsfindung zukommt - bewertet.[14] Die Methode der Folgenbewertung ist für die Gentechnik deshalb von besonderer Bedeutung, weil hier in der Regel nicht die direkt intendierten Handlungswirkungen das primäre Problem sind, sondern die außer Acht geratenen Nebenwirkungen. Einer "Gesinnungsethik", die primär auf die Zähmung der Handlungsmotive (Intentionen) zielt, ist dieser Bereich methodisch gar nicht zugänglich. Deshalb hat die nach bestimmten Regeln Güter abwägende und in bestimmten Bereichen kompromissbereite Form der "Verantwortungsethik" als "Ethik für die technologische Zivilisation"[15] eine Schlüsselbedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, die Methode der Verantwortungsethik als Ausgangspunkt für die ethische Bewertung der Grünen Gentechnik zu wählen. Maßgeblich ist dabei die Abwehr einer Anonymisierung von Verantwortung, indem die Handlungssubjekte, die Handlungsfolgen, die Kontrollinstanzen und die Entscheidungsregeln für die Frage der ethischen Zulässigkeit von Handlungen klar definiert werden. Verantwortung ist ein vierstelliger Begriff: Sie umfasst immer die vier genannten Dimensionen, von denen keine einzige im Dunkeln gelassen werden darf. Die Organisation der Verantwortung gibt Antwort auf die Frage: "Wer ist für was vor wem nach welchen Kriterien rechenschaftspflichtig?" In Bezug auf die zweite Dimension, den Gegenstand der Verantwortung, geht es im Blick auf die Gentechnik vor allem um drei Aspekte: (a) Verantwortung im Umgang mit der Schöpfung, (b) Verantwortung für eine ausreichende und erschwingliche Ernährung der Menschheit, (c) Verantwortung für die sozialen Folgen einer Umgestaltung der Landwirtschaft durch Gentechnik. Da der Konflikt zwischen diesen Gegenständen und Zielen der Verantwortung nicht vermeidbar ist, gestaltet sie sich konkret als Prozess einer Güterabwägung unter einem hohen Grad von systematischem Unwissen hinsichtlich der nur begrenzt vorausberechenbaren Entwicklungen und Zusammenhänge. Dieser offene Prozess ist rechtlich durch das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip abzusichern und durch entsprechende Haftungsregeln zu kontrollieren und zu formalisieren. 2.4 Gerechtigkeit aus der Perspektive der Schwachen Während das Prinzip Verantwortung hervorragend geeignet ist, das Verhältnis des Menschen im Umgang mit der Schöpfung ethisch zu strukturieren, kann die Suche nach Maßstäben für die Lösung der zwischen einzelnen Menschen und Gruppen auftretenden Interessen- und Zielkonflikte im Begriff und Anspruch der Gerechtigkeit ihre leitende Orientierung finden. Dieser ist heute notwendigerweise in einem globalen und intergenerationellen Horizont zu denken. Die Folgen technischer Entwicklungen sind also stets im Blick auf ihre langfristigen und weltweiten Wirkungen abzuschätzen. Dabei ist nach christlicher Überzeugung in besonderer Weise der Perspektive der Schwächsten Rechnung zu tragen (vorrangige Option für die Armen). Ein philosophisches Äquivalent zur christlichen Option für die Armen ist das Differenzprinzip der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls, die gegenwärtig - freilich nur theoretisch - zu den anerkanntesten ethischen Ansätzen gehört.[16] Der gerechtigkeitstheoretische Vorrang der Schwachen ist heute nicht hinreichend im Sinne einer caritativen Solidarität des Teilens zu interpretieren, sondern wesentlich strukturethisch als Fairness in den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Interaktion. Demnach ist also nicht allein die Frage zu beantworten, ob alle Menschen ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt sind, sondern es sind auch die langfristigen sozialen und kulturellen folgen der Verteilungsstrukturen als solche kritisch zu beleuchten. An diesem Punkt ist daher zu überlegen, ob nicht, wie auch schon angedeutet, ungerechte Distributionsverhältnisse durch den Einsatz von Gentechnik verschleiert und stabilisiert werden, anstatt gesellschaftskritisch angeprangert und verändert zu werden. Die Bewertung der Gentechnik muss abwägen zwischen den kurzfristigen und den langfristigen Auswirkungen auf die Ernährungssituation der Menschen in unterschiedlichen Regionen. Für die langfristigen Folgen ist zu untersuchen, wie sich GVOs auf das jeweilige Ökosystem, auf die sozialen Strukturen und Verhältnisse sowie auf die menschlichen Praktiken (langfristig) auswirken. Zu vermeiden ist beispielsweise, dass eine ungerechte Landverteilung, die zu Nahrungsmittelmangel führt, obwohl ausreichende Agrarflächen zur Verfügung stehen, mit Hilfe Grüner Gentechnik kaschiert und damit perpetuiert wird. Sie ist wesentlich daran zu messen, wie sehr sie zur Emanzipation und Freiheit gerade der Kleinbauern beiträgt. Der Nobelpreisträger Amartya Sen, der nachgewiesen hat, dass es weltweit unter den Bedingungen funktionierender kultureller und demokratischer Kommunikation noch nie größere Hungersnot gegeben hat, nennt dies "Entwicklung als Freiheit".[17] Damit ist erwiesen, dass die Gerechtigkeit ein primärer Faktor der Hungerbekämpfung ist. Technik braucht den Rahmen der Gerechtigkeit, um segensreich für Mensch und Schöpfung wirken zu können. Aus kirchlicher Perspektive, die Gerechtigkeit wesentlich als Option für die Armen versteht, kommt der Frage, ob der Einsatz Grüner Gentechnik zur Verbesserung der Welternährung führen wird, besondere Bedeutung zu. Diese Frage jedoch ist höchst vielschichtig und komplex. Auszugehen ist von einer umfassenden Analyse der Ernährungskrisen der Menschheit. Diese sind bisher nicht primär ein Mengenproblem, sondern vielmehr Folge mangelnder Kaufkraft der Armen sowie verfehlter Landwirtschafts- und Verteilungspolitik. Armut hat heute wesentlich das Gesicht zerstörter landwirtschaftlicher Strukturen. Ihr primäres Problem ist nicht der absolute Mangel an Nahrungsmitteln, sondern Korruption, fehlende Kaufkraft der Armen, instabile politische Verhältnisse, kulturelle Entwurzelung durch Kriege und Arbeitslosigkeit. Der Beitrag Grüner Gentechnik zur Hungerbekämpfung ist wesentlich daran zu messen, ob er zur Überwindung oder zur Verstärkung dieser Strukturen beiträgt. Das bedeutet auch, dass sie die traditionellen Anbaumethoden und Zuchtrechte kleinbäuerlicher Strukturen nicht über ein bestimmtes Maß hinaus verdrängen darf, da diese eine wesentliche Funktion für die Grund- und Krisensicherung der Bevölkerung haben, die - gerade angesichts von Korruption sowie politischen, sozialen und ökologischen Krisen in Entwicklungsländern - nicht durch hochtechnisierte, meist marktabhängige Produkte kompensiert werden kann.[18] Des weiteren bedeutet Gerechtigkeit Beteiligungsgerechtigkeit. Diese setzt zunächst Transparenz voraus, was z.B. bei den gegenwärtigen Freilandversuchen in Sachsen-Anhalt nicht gegeben ist. Ferner erfordert die Beteiligungsgerechtigkeit, dass möglichst viele Betroffene möglichst weitgehend mitentscheiden können.[19] Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit ist aufs Engste mit Selbstbestimmung und Wahlfreiheit verknüpft. Diese stellen ethische Güter dar, denen ein unbedingter Vorrang vor wirtschaftlichem Erfolg einiger weniger zukommt. Wird nämlich bei Fragen der Gentechnik über die Köpfe von auch nur mittelbar Betroffenen hinweg entschieden, werden diese zum bloßen Objekt fremden Handelns degradiert, was mit dem grundlegenden Schutz der Würde des Menschen nicht vereinbar ist.[20] - Anders sähe es aus, wenn die Ernährungssicherheit von Menschen auf dem Spiel stünde, doch dies ist, wie gezeigt, hier nicht der Fall. Zuletzt ist Gerechtigkeit in ihrer zeitlichen Dimension, d.h. als intergenerationelle Gerechtigkeit zu bedenken. Die nachfolgenden Generationen haben ein Anrecht auf eine möglichst intakte und reichhaltige Umwelt. Es wäre ungerecht, ihnen die Folgen sorg- und rücksichtslos eingegangener Risiken ihrer Vorfahren tragen müssen. - Insofern die zukünftigen Generationen keine Stimme in den gegenwärtigen Diskussionen und Entscheidungen haben, ergibt sich aus der kirchlichen Option für die Armen und Schwachen, dass die Kirche unweigerlich in die Pflicht genommen ist, deren Interessen und Rechte zu vertreten. Darüber hinaus steht intergenerationelle Gerechtigkeit in einem engen Zusammenhang zu dem Glauben, dass die Schöpfung als Werk und Eigentum Gottes den Menschen, und zwar allen, nur anvertraut ist und daher nicht "verbraucht", zerstört oder geschädigt werden darf. 2.5 Ethisches Handeln in Konflikten Abgesehen von den inhaltlichen Gesichtspunkten ergibt sich aus ethischer Sicht das weitere Erfordernis, auf die Form der Auseinandersetzung einzugehen. Um eine Polarisierung und Verhärtung der Fronten zwischen den Gegnern und Befürwortern der Grünen Gentechnik für Landwirtschaft und Ernährung zu vermeiden, um der Verunsicherung von Landwirten und Konsumenten entgegenzutreten, muss ein breiter wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Diskurs über einen verantwortbaren Umgang mit dieser neuen Querschnittstechnologie in Gang gesetzt werden.[21] In diesem sind die Chancen der Gentechnik sachlich zu erörtern und verständlich zu vermitteln. Vor allem ist die Frage zu klären, wie die Gefahren effektiv begrenzt und eine vorsorgeorientierte Risikopolitik ausgebaut werden können. Zwar gibt es eine große Anzahl von Stellungnahmen, aber es fehlt bisher an konsensfähigen Methoden für eine bilanzierende Abwägung der Vor- und Nachteile, die in ausgewogener Weise die natur- und die sozialwissenschaftlichen Aspekte berücksichtigen, differenzieren und einander zuordnen. Zur Umsetzung einer abwägenden Beurteilung der Grünen Gentechnik ist eine Form der Auseinandersetzung angebracht, bei der gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, um einerseits die Übereinstimmung in der Einschätzung des Sachstandes und einiger Bewertungen gentechnischer Anwendungen zu identifizieren und andererseits möglichst exakt und gemeinsam die verbleibenden Dissense zu formulieren. Ein solcher allein an der Sache und nicht etwa an persönlicher Profilierung ausgerichteter Diskurs ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da die Weichen für künftige Entwicklungen in Deutschland, der EU und weltweit in den nächsten Jahren gestellt werden. Vor allem ist zu klären, was man genau unter der angestrebten und politisch erwünschten "Koexistenz" von konventionellem oder ökologischem und durch transgene Nutzpflanzen geprägtem Landbau verstehen will. Da durch Pollenflug das Erbgut gentechnisch veränderter Pflanzen unbeabsichtigt auf konventionelle Sorten übertragen werden kann, müssen Mindestbarrieren als Pufferzonen definiert werden. Da diese aber einen horizontalen Gentransfer langfristig nicht vollständig verhindern können, muss ein gesellschaftliches Niveau der Risikobereitschaft definiert werden. Auch in der Natur gibt es Auskreuzung und keine absolut strikten Artgrenzen. Daher wäre es weder naturphilosophisch angemessen noch praktikabel, hier ein "Null-Risiko" als Norm vorzugeben. Entscheidend wird sein, wie man mögliche Akkumulationseffekte einschätzt, damit nicht der Grenzwert 0,9 zum Einstieg in eine allmähliche und nicht mehr rückholbare und flächendeckende Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen wird. Letztlich ist die Definition von "Koexistenz" aber nicht aus einem in der Natur vorgegebenen Schwellenwert abzuleiten, sondern als eine unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Daten wesentlich sozialwissenschaftlich in Bezug auf die gesellschaftliche Willensbildung, Risikobereitschaft und Konsensfähigkeit zu eruierende Größe. Dieser Prozess der gesellschaftlichen Willensbildung ist derzeit nicht abgeschlossen und höchst konfliktreich. Es ist daher den politisch Verantwortlichen anzuraten, den noch ausstehenden Forschungs-, Diskussions- und Regelungsbedarf abzuarbeiten, bevor ein großflächiger Anbau gentechnisch veränderter Organismen zugelassen wird. Hierzu ist eine Intensivierung der Forschung nötig. Die von den Befürwortern erwarteten Vorzüge müssen dabei ebenso auf den Prüfstand gestellt werden wie die von den Gegnern geäußerten Befürchtungen. Die in einer sozialwissenschaftlich erweiterten Folgenabschätzung zu prüfenden Vorzuge sind vor allem: Verminderung des Pestizid- und Herbizideinsatzes bei ordnungsgemäßer Anwendung entsprechender gentechnisch veränderter Nutzpflanzen, die Verbilligung von Produktion und Transport der Nahrungsmittel, die Ausweitung der Ernährungsbasis sowie die Anpassung von Nutzpflanzen an bestimmte Boden- und Klimaverhältnisse sowie an den drohenden Klimawandel. Zu prüfende Nachteile und Risiken sind vorzugsweise die Fragen des horizontalen Gentransfers, die Gefahr von Antibiotikaresistenzen durch den Einsatz von Antibiotika als Botenstoffe und Marker, unvorhersehbare allergische Reaktionen sowie die Gefahr des Rückgangs der Artenvielfalt durch eine Einengung auf einige wenige weltweit einsatzfähige Nutzpflanzen. Die besonders von kirchlichen Entwicklungshelfern geäußerte Sorge, dass durch den Einsatz Grüner Gentechnik die Kleinbauern südlicher Länder in zunehmende Abhängigkeiten gegenüber agroindustriellen Unternehmen geraten, bedarf einer breiten Diskussion und Prüfung. Das ethische Entscheidungsproblem besteht wesentlich darin, dass es aufgrund dieser höchst komplexen Vielfalt von Aspekten, Fakten, Hoffnung und Befürchtungen auf teilweise sehr unterschiedlichen Ebenen und mit teilweise sehr unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten und Perspektiven keine eindeutige, objektive Abwägung geben kann. Deshalb kann eine verantwortliche politische Entscheidung nicht jenseits des faktischen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dialogs getroffen werden und ist als ethisches handeln in nicht auflösbaren Konflikten durch formalen Kriterien wie Transparenz, Beteiligung und Gewaltfreiheit zu legitimieren. 2.6 Kriterien für einen schöpfungsgerechten Forschritt Christliche Ethik setzt in dem vielschichtigen und offenen Diskurs um die Grüne Gentechnik darauf, dass die Kenntnis der moralischen Grenzen und die Wahrnehmung der möglichen Chancen auch im Bereich der Pflanzenzucht Kreativität zum Wohl von Mensch und Natur freisetzt, ohne aber das, was an Gutem besteht, leichtfertig aufs Spiel zu setzen und ohne die Freiheitsrechte anderer zu beschneiden.[22] In dieser Debatte geht es nicht darum, einen Angst-Diskurs zu schüren, sondern positive und ganzheitliche Leit- und Zukunftsbilder zu entwerfen, die gerade durch die Anerkennung von notwendigen Grenzen richtungsgebende und handlungsleitende Kraft zu entwickeln vermögen. Letztlich geht es in der Diskussion um die Grüne Gentechnik um eine neue Definition von Fortschritt: Die Grenzen den Fortschritts sind heute nicht mehr primär die Grenzen menschlichen Könnens im Verfügungswissen über die Natur, sondern Grenzen der Steuerbarkeit und Ausrichtung dieses Könnens auf das Wohl von Mensch und Schöpfung. Die Leitfrage künftigen Fortschritts lautet: Was wollen wir können? Die humane Beherrschung unserer Möglichkeiten ist der maßgebliche Engpass der Zukunftsfähigkeit moderner Zivilisation. Fortschritt nach menschlichem Maß weiß um seine Werte und kennt seine Grenzen.[23] Schöpfungsgerechter Fortschritt betrachtet die Natur nicht nur als Rand- und Störgröße, sondern nimmt die Vielfalt und Schönheit der Natur sowie die Qualität der ökologischen Grundfunktionen (Produktion, Senken-, Lebensraum- und Informationsfunktion)[24] als Bestandteil von Lebensqualität in ihre Zielbestimmung mit auf und ist durch die nachhaltige Integration von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Handlungsbedingungen definiert. 3.
Ethische Analysen zu den aktuellen Konflikten um Grüne Gentechnik Die Grüne Gentechnik umfasst zwei Bereiche, die zu unterscheiden sind: einerseits die Anwendung in der Landwirtschaft (gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen), andererseits die Anwendung in der Lebensmittelverarbeitung (Herstellung in geschlossenen Systemen, z.B. Enzyme, Vitamine, Aminosäuren, Hydrokolloide etc. oder Nutzung in Fermentationsprozessen, z.B. bei Milchprodukten). Die Anwendung der Gentechnik für Zusatzstoffe oder Prozesshilfen in der Lebensmittelverarbeitung ist kaum mehr wegzudenken aus der gegenwärtigen Praxis. Der Einsatz von "maßgeschneiderten" Enzymen ist in der Forschung und Praxis weit fortgeschritten und wird auf breiter Basis eingesetzt, beispielsweise die Nutzung von Cymosin als Prozesshilfe bei der Käseherstellung.[25] Ziel der Nutzung transgener Organismen in der Lebensmittelherstellung bzw. -verarbeitung ist es, möglichst haltbare, sensorisch attraktive, ernährungsphysiologisch hochwertige und (z.B. von der Reifungszeit her) gut vermarktbare Produkte zu schaffen und dies möglichst kostengünstig und mit geringer Umweltbelastung. In der ethischen Diskussion um den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft geht es vor allem um die Abwägung zwischen den Vorteilen und Entwicklungspotentialen für die Ernährung des Menschen (einschließlich der indirekten Verwendung über Futtermittel für Nutztiere) und den möglichen Risiken für Gesundheit und ökologische Zusammenhänge. Hinsichtlich der gesundheitlichen und ökologischen Fragen, die ethisch diskutiert werden, sind grundlegend drei Ebenen der Anwendung voneinander zu unterscheiden.[26]
Das Gütesigel ‚gentechnikfrei‘ umfasst alle drei der genannten Ebenen, also: aus GVOs bestehende, aus GVOs hergestellte oder mit GVOs hergestellte Lebensmittel. Insgesamt wird geschätzt, dass 80 - 90 % der im Handel befindlichen Lebensmittel in Deutschland (und ähnlich in den meisten anderen Industriestaaten) mit Bio- oder Gentechnik in Berührung gekommen sind.[28] Für mögliche direkte gesundheitliche Auswirkungen ist vor allem die erste Ebene relevant. Die biologisch-chemische Nachweisbarkeit des Einsatzes von GVOs auf Ebene zwei und drei ist nicht bzw. kaum möglich.[29] In der Alltagssprache ist bei der Rede von "Grüner Gentechnik" oft nur die erste Ebene gemeint. Das ist insofern ethisch relevant, als dadurch leicht die weniger problematischen und vergleichsweise gut etablierten Nutzanwendungen aus dem Blick geraten. Selbst wenn man die Anwendung der Gentechnik in der Lebensmittelindustrie als "weiße Gentechnik" abgrenzen kann, sollten die verschiedenen Anwendungsfelder der Gentechnik im pflanzlichen Bereich doch in ihrem Zusammenhang gesehen werden, da sich nur so ein ausgewogenes Bild ihrer Vor- und Nachteile ergibt. Unterschiedliche Ebenen sind auch hinsichtlich des Verbraucherschutzes bzw. der Verbraucherverantwortung und Markttransparenz zu differenzieren und einander zuzuordnen: Zum einen geht es um die Rückverfolgbarkeit der Herkunft von Lebens- und Futtermitteln und damit die Frage der Kennzeichnungspflicht und des Schwellenwertes, ab dem diese eingefordert wird. In der Praxis stellt die Lebensmittelkontrolle ein gravierendes Problem dar.[30] Daneben ist ethisch zu berücksichtigen, dass der Verbraucher die Vielzahl an Informationen nur sehr begrenzt verarbeiten kann, so dass diese oft mehr Verwirrung als Klarheit stiften: Die Mehrzahl fühlt sich einerseits von Erklärungen und Hinweisen überflutet, andererseits nicht ausreichend und in verständlicher Weise aufgeklärt. Schon heute kann die Informationsfülle von der überwiegenden Mehrheit im täglichen Einkauf nicht so verarbeitet werden, dass sie tatsächlich zur Orientierung dient. Die Folge ist eine diffuse Angst vor der Unübersichtlichkeit und Anonymität des Marktes. Markttransparenz und Konsumentensouveränität sind also sowohl ein Problem der Information, der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens (als wichtigste "Komplexitätsreduktion" angesichts der Unübersichtlichkeit postmoderner Gesellschaft sowie des ganz normalen Alltags zwischenmenschlicher Beziehungen, wie es Niklas Luhmann beschreibt) als auch der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit von Informationen. In dieser höchst widerspruchvollen Situation, in der Gentechnik einerseits in Teilbereichen selbstverständlich etabliert ist, anderseits aber auf größte Skepsis stößt, ist es wichtig, die unterschiedlichen Ebenen des ethischen Diskurses um die Grüne Gentechnik zu differenzieren[31]:
Zahlreiche Konflikte in der Diskussion über Grüne Gentechnik haben ihre Ursache darin, dass die Gesprächspartner auf unterschiedlichen Reflexionsebenen ansetzen und so aneinander vorbei reden. Jede Ebene hat ihre eigenen Sprachregeln, Vorraussetzungen sowie Problemzusammenhänge und muss zunächst in sich reflektiert werden, bevor sie mit den anderen Ebenen verknüpft wird. Diese zweite Reflexionsstufe der Verknüpfung und Integration dieser unterschiedlichen Ebenen ist jedoch notwendig, da eine ethische Beurteilung und eine verantwortbare Praxis der Gentechnik nur möglich sind, wenn alle fünf Problemebenen bearbeitet werden. 3.2 Ziele und erhoffter Nutzen der Grünen Gentechnik Sowohl was den eventuellen Nutzen als auch mögliche Risiken der Grünen Gentechnik betrifft, tragen Umweltschützer und die Befürworter eines weitgehend ungeregelten Umgangs mit GVOs einen heftigen Streit aus. Als besondere Vorteile bzw. erhoffte Nutzanwendungen der Grünen Gentechnik sind insbesondere die folgenden zu nennen[35]:
Weitere Ziele/Vorteile bei der Lebensmittelverarbeitung mit Hilfe von Gentechnik: Reduktion des hygienischen Risikos, Nutzung des probiotischen Effektes von Mikroorganismen, Produktion unter verbesserten ökologischen Gesichtspunkten, Erhöhung der Prozesssicherheit, Vereinfachung des mikrobiologischen Geschehens, Verbesserung der ökologischen Anpassung, kostengünstigere Produktion, Effizienzverbesserung, Zugang zu neuen Produkten.[43] 3.3 Risiken und soziale Kontexte der Grünen Gentechnik Gegen die optimistische Sicht lässt sich einwenden, dass der Einsatz von Gentechnik unter den bisherigen Rahmenbedingungen allein die Produzenten und die multinationalen Unternehmen begünstigt, aber weder für den Verbraucher Vorteile bringe noch die Welternährungslage nennenswert zu verbessern hilft. Folgende Probleme werden diskutiert:
Auf einige Punkte dieser Chancen und Risiken, die für die ethische Diskussion eine zentrale Rolle spielen, soll im Folgenden näher eingegangen werden.
3.4 Was kann Gentechnik zur Lösung der Welternährungsprobleme
beitragen?
Mit dem Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen sind viele Vorteile verbunden, die zu dem Ziel einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Ernährung der Weltbevölkerung beitragen können. Dabei ist jedoch immer zu berücksichtigen, dass die Ernährungskrisen der Menschheit weniger das Resultat mangelnder Nahrungsmittel als vielmehr Folge verfehlter Landwirtschafts- und Verteilungspolitik sind oder sich zwangsweise als Konsequenz der mangelnden Kaufkraft, also der weltweiten Armut ergeben. Daran werden auch verbesserte gentechnische Verfahren und Produkte wenig ändern. Die meisten der heute vorgenommenen gentechnischen Modifikationen im Pflanzenbereich dienen überwiegend den Interessen der Hersteller, der Händler und der Agrarindustrie, während die von den Befürwortern beschworene Verbesserung der Welternährungslage von manchen als "uneingelöstes Versprechen" charakterisiert wird.[51] "Ernährungssicherheit ist primär keine (agrar-)technische, sondern eine soziale Frage."[52] Erst unter der Voraussetzung fairer Weltmarktstrukturen und einer nachhaltigen Ausrichtung der Weltagrarpolitik gibt es eine echte Chance, dass der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft wirklich den Armen zugute kommt. Damit zeigt sich, dass die Frage nach dem Einsatz der Grünen Gentechnik nicht allein unter Berücksichtigung biologischer Gesichtspunkte geklärt werden kann, sondern nicht minder soziale Aspekte und auch Gerechtigkeitsfragen (in globalem Ausmaß) zu bedenken sind. So spielen etwa Zulassung und Anbau von GVOs eine große Rolle bei der Gewährung von Entwicklungshilfe und bei den Verhandlungen über eine Liberalisierung des Welthandels mit Agrarerzeugnissen, wovon insbesondere Entwicklungsländer, die durch die gegenwärtigen Bedingungen im Welthandel deutlich benachteiligt werden, profitieren sollen. Beispielsweise üben derzeit die USA einen enormen Druck auf Sambia aus, gentechnisch veränderte Organismen zuzulassen. Dies könnte jedoch zu der für das Land verheerenden Folge führen, dass europäische Staaten sämtliche Agrarimporte aus diesem Land, die mit GVOs in Berührung gekommen sein könnten, abweisen. Des weiteren ist zu beachten, dass der ökologisch riskante Anbau von GVOs den Wettbewerb massiv verzerren und eine nicht mehr aufzuhaltende Eigendynamik gewinnen kann. Wenn nämlich der Einsatz von Gentechnik zumindest kurzfristig zu höheren Gewinnen führt (womöglich auch deswegen, weil Umweltschäden erst verspätet auftreten und nicht eindeutig monokausal gemäß dem Verursacherprinzip dem Verantwortlichen nachgewiesen werden können und somit von der Allgemeinheit getragen werden müssen), werden konventionelle Landwirte wirtschaftlich benachteiligt oder eben selbst dazu gezwungen, auf Gentechnik zurückzugreifen, um mithalten zu können.[53] Ferner gefährden die Patentierung von (genetisch veränderten) Pflanzen sowie der großflächige Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft über Jahrhunderte gewachsene Kulturen und Traditionen, die dem jeweiligen Anbaugebiet angepasst sind. Dies soll nicht heißen, dass stets alles beim Alten belassen werden solle; vielmehr ist zu beachten, dass neues, genmanipuliertes Saatgut (vor allem in Verbindung mit entsprechenden Schädlingsbekämpfungsmitteln) in einem ersten Schritt Anbauweise oder auch Betriebsgröße, im weiteren dann aber auch Sozialstrukturen und kulturelle Gepflogenheiten einem raschen Wandel unterwerfen kann, ohne dass die negativen Auswirkungen wie z.B. die Verdrängung kleinbäuerlicher durch Großbetriebe oder das Zusammenbrechen des gewachsenen dörflichen Zusammenhalts im Vorfeld ausreichend bedacht werden.[54] 3.5 Wie wirkt sich Grüne Gentechnik auf die Biodiversität aus? Ein zentrale Anfrage an die Grüne Gentechnik ist, ob der massive Einsatz von GVOs die Biodiversität und genetische Ressourcen reduziere und regional angepasste Kultursorten verdränge. Eng damit verbunden sei der Verlust von lokal gewachsenem Wissen über ökologisch-nachhaltige Zusammenhänge, weil genmanipulierte Pflanzen gleichsam automatisch in ihre ökologische Nische zu passen scheinen, auch ohne entsprechende Pflege und nachhaltiges Verhalten seitens des Menschen. Im Rahmen der Grünen Revolution vernachlässigten die Kleinbauern den eigenen Anbau auf ihren kargen Feldern, weil die Hochleistungssorten dort nicht wuchsen. Dadurch gerieten auch die traditionellen Sorten in Vergessenheit. Infolge dessen wurde die eigene Ernährung auf preiswerte Produkte wie weißen, geschälten Reis und Weizenmehl umgestellt. Krankheitsanfälligkeit und Mangelernährung waren vielfach die Folge. Wenn der Einsatz grüner Gentechnik auf Kosten des traditionellen Wissens und dessen Pflege und Tradierung geht, ist das Versprechen, dadurch die landwirtschaftlichen Probleme der Entwicklungsländer zu lösen, höchst unsicher. Die Forschung und der Einsatz Grüner Gentechnik sollte sensibel anknüpfen an die oft ökologisch und ernährungsphysiologisch wertvollen, von den Bauern und Bäuerinnen selbst entwickelten Getreide- und Gemüsesorten, die über Jahrhunderte an die schwierigen Anbaubedingungen und kulturelle Kontexte angepasst sind. Mischanbausysteme und eine Verbesserung des Bodens mit natürlichem Dünger aus Mist, Stroh und Kompost sind in der Regel weniger krisenanfällig als exportoptimierte Monokulturen. Durch geschickte Bewirtschaftung sind oft auch auf kleiner Fläche gute Erträge möglich, die eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung sichern.[55] Sie sind in der Regel arbeitsintensiver, was jedoch - da Arbeit auch in vielen Entwicklungsländern eines der knappsten Güter ist - einen wichtigen sozialen Vorteil darstellt. All dies spricht nicht prinzipiell gegen die Gentechnik, wohl aber gegen ihre ungeregelte Verbreitung. Grüne Gentechnik bedingt keinen Zwang zur Monofunktionalisierung. Die ethische Frage ist hier, ob und wieweit die in der gegenwärtigen Form der Globalisierung dominierende Marktlogik, die eher eine Einengung auf einige wenige weltweit einsatzfähige Nutzpflanzen als eine Differenzierung nach kleinräumigen Anforderungen erwarten lässt, mit in die Bewertung einbezogen werden soll und welche Rolle die Gentechnik in diesem Kontext spielt und spielen wird. In einer sozialethisch erweiterten Technikfolgenabschätzung für die Grüne Gentechnik ist das Problem der Verstärkung von Monopolstrukturen erheblich.[56] 3.6 Hypothesen über die gesundheitlichen Risiken Von größtem Interesse ist die Garantie, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind. Dies lässt sich aber selbst durch Langzeitstudien nicht immer eindeutig feststellen, da neben Langzeiteffekten bestimmter toxischer Prozesse vor allen Dingen Überlagerungen durch den Einfluss individueller Dispositionen, Verzehrgewohnheiten und Zubereitungsformen sowie allgemein durch die jeweiligen Lebensbedingungen eine monokausale Zurechnung unmöglich machen. In der Praxis hat sich zur Erleichterung der Risikoabschätzung das Konzept der "substantiellen Äquivalenz" in der WHO durchgesetzt und bewährt.[57] So kann trotz bestehender Wissenslücken ein relativ hohes Niveau an Sicherheit in den wissenschaftlichen Aussagen über allergene Potentiale in neuen Lebensmitteln erreicht werden. Die WHO unterscheidet drei Kategorien der Diskussion um mögliche gesundheitliche Risiken: 1. Übertragung von Antibiotikaresistenzen auf die Darmflora; 2. Entstehung giftiger Spaltprodukte im Verdauungstrakt; 3. Allergene Wirkung.[58] Insgesamt sind die gesundheitlichen Risiken der Grünen Gentechnik weitgehend als hypothetische Risiken einzuschätzen. Denn bisher gibt es keine wissenschaftlich anerkannten empirischen Untersuchungen, die eine differenzierte biologische und medizinische Risikoaussage begründen. Es herrscht eine Spaltung zwischen Populärwissenschaft, bzw. Medienaufmerksamkeit und etablierter Wissenschaft. Aber auch methodische Schwierigkeiten, wie z.B. die Frage der Übertragbarkeit von Ergebnissen bei Tieren und Pflanzen auf physiologische Vorgänge im menschlichen Körper, sind ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor. Folgende Fälle werden diskutiert:[59]
Festzuhalten bleibt (für einen naturwissenschaftlichen Laien, der diese Diskussion mit ethischem Interesse und sehr begrenzter biologischer Fachkompetenz verfolgt): 1. Es gibt keine methodisch gesicherten Aussagen über direkte gesundheitliche Schäden beim Menschen. 2. Aussagen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen von GVOs auf Tiere beruhen auf methodisch oder handwerklich problematischen Voraussetzungen. 3. Die Behauptung, es gäbe keine ökologischen und gesundheitlichen Risiken der Grünen Gentechnik, beruht aufgrund der Komplexität der Zusammenhänge und relativ geringen Erfahrungswerte methodisch auf einem verkürzten Begriffsverständnis. 4. Man muss von hypothetischen Risiken sprechen, die Anlass für weitere Forschung sind und im Sinne des Vorsorgeprinzips bestimmte Vorsichtsmaßnahmen begründen. 5. Die populärwissenschaftliche Überzeichnung von Risiken bedient einen Angstdiskurs, der auch nach dem gegenwärtigen Wissensstand keine angemessene Grundhaltung für den Umgang mit Grüner Gentechnik ist. Ein großes Problem des Vertrauens sowie der wissenschaftlichen und politischen Kontrolle anerkannter Standards im Umgang mit der Grünen Gentechnik sind illegale Einführungen und/oder das Ausnützen von Gesetzeslücken sowie Unkenntnis und mangelnde Einhaltung der guten fachlichen Praxis besonders in Entwicklungsländern, so dass in der Praxis mit einer Anwendung von Grüner Gentechnik jenseits der rechtlichen Regeln gerechnet werden muss.[63] 4.
Akzeptanzprobleme Die Debatte um Grüne Gentechnik ist Teil einer Strukturveränderung des ethisches Diskurses um Technikverantwortung: Ihre Folgen lassen sich nur teilweise und mühsam auf die unmittelbar Beteiligten eingrenzen. Letztlich müssen alle mit den Folgen der Entscheidung für eine Nutzung, einen Nutzungs- und Forschungsverzicht oder eine begrenzte Nutzung leben. Die Vor- und Nachteile, Risiken, Innovationspotentiale und sozialen Kontexte sind so komplex, heterogen oder langfristig, dass eine methodisch gesicherte oder gar rein naturwissenschaftliche Folgenabschätzung schon im Keim versagt. Ob sie zur Schlüsseltechnologie oder zum Fluch des 21. Jahrhunderts wird, hängt nicht zuletzt von der Einstellung der Bevölkerung und ihrer Bereitschaft und Fähigkeit ab, einen Gestaltungsrahmen zu definieren, global abzustimmen und wirksam zu kontrollieren. Ohne eine breit in der Bevölkerung verankerte Akzeptanz und Grundkenntnis steht die Grüne Gentechnik unter einem schlechten Stern. Deshalb ist die Reflexion auf die Einstellungen in der Bevölkerung ein wesentlicher Teil der ethischen Reflexion. Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass gentechnische Anwendungen dann am ehesten akzeptiert werden, wenn sie mit Zielen verbunden sind, die von der Bevölkerung als wünschenswert oder sozial nutzbringend angesehen werden.[64] Dies ist zum Beispiel bei medizinischen und pharmazeutischen Anwendungen der Fall, wo Gentechnik zur Erreichung des universellen Ziels "Gesundheit" eingesetzt wird. Die gentechnische Herstellung von Insulin, ohne die die Behandlung der Zuckerkrankheit heute kaum denkbar wäre, bietet keinen Anlass für medizinethische Diskussionen. Im Gegensatz dazu fällt die Akzeptanz der Gentechnik bei der Agrarproduktion weitaus kritischer aus. Bemerkenswert ist allerdings eine Divergenz zwischen dem informierenden und dem informierten Teil der Bevölkerung. In Untersuchungen über Wissenschaftsjournalismus, Risikokommunikation und Nachrichtenselektion zeigte Scherer, dass die Grundeinstellung gegenüber der Gentechnik bei den darüber berichtenden Journalisten insgesamt eher positiv ist.[65] Die deutliche Ablehnung gentechnischer Verfahren in der Nahrungsmittelproduktion dokumentiert eine Repräsentativbefragung der GFK-Marktforschung, die im Frühjahr 1999 in Deutschland durchgeführt wurde.[66] Danach lehnen 76,1 % der Befragten die Entwicklung und Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel ab. Noch höher ist der Anteil derer, die keine gentechnisch veränderten Lebensmittel kaufen wollen. Als Gründe für die Ablehnung werden vor allem gesundheitliche Risiken und die Unkontrollierbarkeit der Risiken der Gentechnik genannt. Immerhin 95 % der Befragten sprachen sich explizit für eine generelle Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel aus. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kamen zuvor schon die Bürgerforen in Baden-Württemberg, die von der Akademie für Technikfolgenabschätzung im Jahre 1996 landesweit durchgeführt wurden, sowie Untersuchungen in Großbritannien und den USA. Fragt man nach den Ursachen für diese deutliche Ablehnung, dann spielt die fehlende Nutzenwahrnehmung eine größere Rolle als die Risikobewertung durch die Befragten.[67] Eine Untersuchung mit Fokusgruppen in sechs EU-Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Dänemark) im Zeitraum 1999/2000 kam zu dem Schluss, dass für die meisten Konsumenten der Nutzen gentechnisch veränderter Lebensmittel entweder nicht erkennbar war oder ihres Erachtens nur einer kleinen Interessengruppe zugute komme. Aus den Auswertungen der Fokus-Gruppen, in denen offen die Ängste, Befürchtungen, aber auch Hoffnungen und Visionen der Teilnehmer angesprochen wurden, schälte sich eine Erkenntnis klar heraus: Je mehr die Menschen die gentechnischen Veränderungen als ein Zeichen einer anonymen Bedrohung ihrer selbstbestimmten Lebenswelt erleben, desto ablehnender stehen sie dem Vormarsch der Gentechnik im Nahrungsbereich gegenüber. In der Wahrnehmung der Bevölkerung mag die Gentechnik gleichsam als Kulminationspunkt der Abneigung gegen eine hochtechnisierte, hochchemisierte Landwirtschaft dienen, mit der "Turbokühe", "Hormonkälber" und "BSE-Rinder" assoziiert werden und bei der einseitige ökonomische Verwertungsinteressen gegen die Interessen der Konsumenten und der Umwelt stünden. Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel reflektiert das Misstrauen in die großtechnische Lebensmittelproduktion. Wenn versucht werden sollte, Gentechnik durch die "Hintertür" ohne breiten Dialog einzuführen, ist mit erheblichen Irritationen der Öffentlichkeit zu rechnen.[68] Vor diesem Hintergrund ist der EU-Beschluss, nach dem die Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen dann nicht gelten, wenn die Beimischungen gentechnisch veränderter Organismen den Schwellenwert von 0,9 Prozent unterschreiten, problematisch. Insofern die Verbraucher danach nur noch entscheiden können, ob sie mehr oder weniger gentechnisch veränderte Produkte kaufen wollen, bedeutet dies einen Eingriff in die Verbraucherautonomie. Wie Konsumenten sich bei Transparenz entscheiden, zeigen Beispiele aus Frankreich und England, wo bereits gentechnisch veränderte Lebensmittel aus den Regalen der Geschäfte zurückgezogen wurden, weil sie nicht verkaufbar waren. Auch bei den Bauern in Deutschland zeichnet sich eine Ablehnung gentechnischer Veränderungen ab: 70 % der Landwirte wollen kein gentechnisch verändertes Saatgut anbauen.[69] Im Rahmen sozialer Bewegungen ist inzwischen die Gentechnik als Mobilisierungsgrund fest verankert. Im Kampf gegen die "Kolonisierung der Lebenswelt" betonen die gesellschaftlichen Protestbewegungen gegen Gentechnik die Notwendigkeit der Besinnung und des zumindest vorübergehenden Ausstiegs. Die Angst, nur noch Objekt rein an Effizienz und Gewinn orientierten Wirtschaftens zu sein, äußert sich in der bewussten Abkehr von industriellen Fertigungsweisen und zweckrationalem Verwaltungshandeln. Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses von Technisierung und ihren Gegenbewegungen gewinnt die Gentechnologie ein besonderes Gewicht als Symbol für eine rücksichtslose und rein profitorientierte Technologieentwicklung. In der Debatte um Risiken und Probleme der Gentechnik gerät jedoch der Umstand allzu häufig in Vergessenheit, dass die Einstellungen zur Gentechnik weniger von den befürchteten Risiken oder erhofften Chancen beeinflusst werden als durch die grundlegende Fragestellung, ob ein weiteres Voranschreiten in Richtung auf Effizienz, Naturverwertung und Funktionalität wünschenswert sei. Das Abstimmungsverhalten bei Umfragen passt wenig zum Abstimmungsergebnis mit den Füßen beim Einkauf: Industriell durchgestyltes Convenience-Food ist hochbegehrt. Die Mehrheit will einerseits vor den Risiken verschont bleiben und äußert dies durch entsprechende Aussagen bei Umfragen und Postulaten an die Politik, will aber andererseits gleichzeitig die Vorteile haben, was sich beim Kaufverhalten zeigt. Die Diskrepanz zwischen Umfrage-Antworten und Alltagsverhalten sowie ein großes Maß an Inkonsistenz des Risikoverhaltens findet sich auch in zahlreichen anderen Handlungsfeldern.[70] Zuletzt sei auf die Stimmung bei den deutschen Bauern eingegangen: Viele Bäuerinnen und Bauern, konventionelle wie ökologische, sind davon überzeugt, dass eine Koexistenz nicht möglich ist. Sie wollen keine GVO anbauen und wehren sich dadurch, dass sie sich freiwillig zu gentechnikfreien Zonen zusammenfinden.[71] So hat sich beispielsweise der Präsident des Deutschen Bauernbundes Kurt-Henning Klamroth in einem offenen Brief an die Bischöfe der ostdeutschen Landeskirchen bei den Kirchen "für ihr aufrichtiges Engagement gegen den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen bedankt"[72]. Präsident Klamroth beruft sich darauf, dass die "weitüberwiegende Anzahl der Bauern den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnen." Neben ethisch-moralischen Gründen seien dafür "vor allem wirtschaftliche und rechtliche zurzeit überhaupt nicht kalkulierbare Risiken" ausschlaggebend. Nach Auffassung des Deutschen Bauernbundes solle die Einführung zwar vorrangig dem Ziel der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen dienen, verkenne aber, "dass die Initiative der Agrarindustriekonzerne vermutlich darauf abzielt, neue Absatzmärkte für gentechnisch verändertes Saatgut, das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dann auch wieder in den USA produziert wird, zu schaffen." Damit würde auch dieser Zweig der Landwirtschaft in eine kolossale Abhängigkeit geraten. Ausschlaggebend für die inzwischen weitgehend kritische Haltung der Bauern gegenüber der Einführung und Verbreitung Grüner Gentechnik ist vor allem die Abwälzung der Risiken auf die Anwender. Auch durch die großflächige Aussaat von genetisch verändertem Mais als sogenannten Erprobungsanbau im Frühjahr 2004 in Sachsen-Anhalt wurden die Bauern unnötig stark belastet: Er fand ohne ausreichende Information der Öffentlichkeit statt, was zu der vorhersehbaren Konsequenz führte, dass der Konflikt auf dem Rücken der Bauern ausgetragen wurde. Dies sollte in Zukunft vermieden werden. Insgesamt hat die Entwicklung unter Landwirten, in Umweltverbänden, Gesellschaft und Politik heftige Kontroversen ausgelöst. Auch in den Kirchen findet eine intensive Diskussion über die unterschiedlichen Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen, die sich mit der Grünen Gentechnik verbinden, statt. 4.2 Die Koexistenz gentechnikfreier und Gentechnik nutzender Landwirtschaft als zentrale Frage der aktuellen Gesetzgebung Seit langem wird in der EU über die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gestritten. Seit 1998 sind keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen und seit 2000 keine solchen Produkte in der EU zugelassen worden. Im Februar 2004 wurde das Moratorium aufgehoben, wobei die Einzelregelungen für Anbau und Verbreitung als eher restriktiv gelten, jedoch zugleich ein Reihe von ungeklärten Fragen und Lücken aufweisen.[73] Zusammen mit dem Forum Umwelt und Entwicklung des Deutschen Naturschutzrings hat der Evangelische Entwicklungsdienst die EU-Gesetzgebung aus globaler Perspektive kommentiert und kommt zu folgendem Resümee: "Die Auseinandersetzung um die Frage, ob Gentechnik zum Beispiel als möglicher Beitrag für die Hunger- und Armutsbekämpfung nötig ist, entscheidet sich zunehmend über die Fragen der Möglichkeit, diese Technik zu regulieren."[74] Die Entwicklungsländer seien dabei auf die Vorbildrolle der EU angewiesen, viele seien desorientiert, unter starkem Druck der USA sowie ihrer Verbündeten in der Miami-Gruppe und überhaupt nicht darauf vorbereitet, eine Koexistenz zwischen gentechnikfreier und gentechniknutzender Produktion sicherzustellen. Bei der allein auf die eigenen Belange abgestellten Aufhebung des Moratoriums sei sich die EU nicht hinreichend der weltweiten Signalwirkung ihres Handelns bewusst. Innerhalb Europas war die Aufhebung des Moratoriums dagegen durchaus vorbereitet und durch viele Einzelregelungen flankiert. Die EU-Kennzeichnungsverordnung regelt die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Kennzeichnungspflichtig sind demnach Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe immer dann, wenn sie aus GVO bestehen, aus ihnen hergestellt oder mit ihnen hergestellt wurden, unabhängig davon, ob die GVO noch nachgewiesen werden können oder nicht. Sie ist seit dem 18. April 2004 unmittelbar gültig und bedarf keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Von zentraler Bedeutung sind die Probleme der Saatgutkontamination mit GVO, der Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, der Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft sowie Haftungsfragen. Für die Koexistenz von landwirtschaftlichen Betrieben, die auf den Einsatz von Grüner Gentechnik setzen oder bewusst darauf verzichten, hat sich die Diskussion die folgenden drei Aspekte konzentriert:[75]
Vor allem aus Angst vor dem Haftungsrisiko lehnen es gegenwärtig die Bauern und auch der Deutsche Bauernverband mehrheitlich ab, gentechnisch verändertes Saatgut auszubringen. Während sich in der Diskussion um "konventionelle" und "ökologische" Landwirtschaft die ideologische Polarisierung lockert und teilweise gar auflöst, führt die unterschiedliche Einschätzung der Grünen Gentechnik, besonders zwischen den west- und ostdeutschen Bauern, zu neuen Grabenkämpfen. In Deutschland wurde am 21.6.2004 ein "Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts" verabschiedet. Hauptanliegen der Novelle des Gentechnikgesetzes ist es, "neben dem Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit die konventionelle gentechnikfreie und die ökologische Landwirtschaft vor Auskreuzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu schützen."[79] Bei der Gentechnik haben die EU-Mitgliedstaaten durch umfassende Vorgaben des EU-Rechts nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Während die Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von GVOs zu Versuchszwecken oder zum Verkauf weitgehend auf EU-Ebene geregelt sind, haben die Mitgliedstaaten bei der Frage, ob und wie sie das Nebeneinander des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen und nicht gentechnisch veränderter Pflanzen regeln, einigen Handlungsspielraum. Das Gesetz enthält zum Schutze der gentechnikfreien Landwirtschaft insbesondere drei Instrumente:
Die Vorsorgepflicht umfasst danach vor allem die Vermeidung von drei möglichen Beeinträchtigungen der Nachbarn: 1. Wenn der Nachbar aufgrund von Pollenflug seine Erzeugnisse nicht mehr in Verkehr bringen darf, weil sie Spuren von GVO enthalten, die noch nicht für ein Inverkehrbringen zugelassen sind. 2. Wenn durch die Auskreuzung von GVO ein Nachbar seine Erzeugnisse als "genetisch verändert" kennzeichnen muss (mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen). 3. Wenn durch die Auskreuzung von GVO ein Nachbar seine Erzeugnisse nicht mehr als aus ökologischem Landbau stammend oder mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" kennzeichnen darf. Damit das Ziel, wesentliche Beeinträchtigungen durch das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO zu vermeiden, erreicht werden kann, zählt das Gesetz verschiedene Grundpflichten auf, wie z.B. die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Feldern. Außerdem muss derjenige, der mit GVO kommerziell umgeht, entsprechende Zuverlässigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten und Ausstattung nachweisen. Derjenige, der GVO in Verkehr bringt, muss eine Produktinformation mitliefern ("Beipackzettel"), aus der hervorgeht, wie beim Umgang mit dem jeweiligen GVO wesentliche Beeinträchtigungen der Nachbarn vermieden werden können. Das Standortregister (§ 16a) wird ein auch über das Internet zugängliches, öffentliches Register sein, in dem Informationen über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland gespeichert sind. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat einen Anspruch auf detaillierte Auskunft. Daher kann insbesondere ein möglicherweise beeinträchtigter Nachbar eines GVO-Feldes Auskunft über das betreffende Flurstück erhalten. Zur Regelung der zivilrechtlichen Abwehr- und Ausgleichsansprüche (§ 36a) setzt das Gesetz auf eine gesamtschuldnerische Haftung der betreffenden GVO-Nachbarn, so dass der Beeinträchtigte, wenn er nicht nachweisen kann aus welchem Feld der Pollenflug kann, selbst entscheiden kann, gegen welchen Nachbarn er seinen Ausgleichsanspruch geltend macht. Darüber hinaus muss der Antragsteller künftig einen Entwurf für einen Plan mit Beobachtungsmaßnahmen (Monitoring) vorlegen, um eine Genehmigung zum Inverkehrbringen von GVO auf EU-Ebene zu erhalten. Damit soll die Sicherheit von Umwelt und Gesundheit so gut wie möglich gewährleistet werden. Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO werden künftig für höchstens zehn Jahre erteilt. Zum Schutz ökologisch besonders sensibler Gebiete, die zu dem europäischen "Natura 2000"-Netzwerk gehören, gibt es Sonderregeln. Die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist kritisch: "Der Gesetzentwurf schränkt in seinen Auswirkungen die Freiheit der Forschung erheblich ein. ... In § 1 Nr. 1 wird beim Schutzziel des Gesetzes die ’Berücksichtigung ethischer Werte’ neu eingeführt. Das überzeugt nicht. Der vom Gesetz bezweckte Schutz ist selbst ein ethischer Wert. Die ‚Berücksichtigung ethischer Werte’ stellt in einem Gesetzestext einen unbestimmten Rechtsbegriff dar."[80] In einem Beschluss vom 18. 6. 2004 bezeichnet die Junge Union Bayern das Gesetz als "Verhinderungsgesetz" und setzt dagegen das Plädoyer für einen offenen Umgang mit der Gentechnik zur Stärkung des Standorts Deutschland. Die Charakterisierung als "Verhinderungsgesetz" scheint nicht unberechtigt[81]; sie passt allerdings wenig zur in der gleichen Stellungnahme mehrfach geäußerten Einschätzung, dass es gar "kein Risiko" gebe. Beide genannten kritischen Stellungnahmen sind eher polemisch als argumentativ differenziert. Der Vorschlag eines Haftungsfonds statt der gesamtschuldnerischen Haftung bringt Finanzierungsprobleme, der Vorschlag, die Haftung auf nachweisbare Verstöße gegen die "gute fachliche Praxis" zu begrenzen, entzieht einen wesentlichen Teil des diskutierten Risikos der rechtlichen Regelung. Gegenwärtig ist das Haftungsrisiko jedoch überproportional auf die Schultern der Landwirte, die GVOs einsetzen wollen, verlagert, wofür wesentlich auch die Gentechnik produzierenden Firmen mit ihrer weitgehenden Ablehnung der Haftungsrisiken selbst die Verantwortung tragen. Es fehlt an wichtigen Erfahrungswerten im Umgang mit GVOs. 5. Ausblick: Nicht mehr als eine Zwischenbilanz Statt einer abschließenden Bilanz möchte ich dem Ergebnis des bisherigen Diskurses nicht mehr und nicht weniger Gewicht geben als dem einer Zwischenbilanz. Die folgenden Grundsätze und Bedingungen[82] verstehen sich als Voraussetzungen dafür, dass eine mögliche Anwendung der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ethisch positiv bewertet werden kann. Die eher restriktiv Formulierung zielt nicht auf Ablehnung, sondern auf die Schaffung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür, dass die Entwicklung erkennbar an den Bedürfnisses der Ernährungssicherung für alle Menschen und der Förderung nachhaltiger Strukturen in der Landwirtschaft ausgerichtet wird:
Die ethischen Probleme der mit Hilfe Grüner Gentechnik "gemachten Natur" liegen nicht primär darin, dass die ökologischen und gesundheitlichen Risiken eine neue Qualitätsstufe darstellen würden, sondern darin, dass sie bisher eher problematische Strukturen der landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Entwicklung verstärken oder zumindest in diese eingespannt sind und es so völlig offen ist, ob die tatsächliche Forschung und Nutzung wirklich konsequent auf Nachhaltigkeit sowie Ernährungssicherung der Ärmsten ausgerichtet sind. Die Chancen, die sich mit Grüner Gentechnik verbinden, sind so groß, dass eine verstärkte Forschung ethisch zu begrüßen und zu fordern ist. Aber nur im Rahmen klarer und international abgestimmter und kontrollierbarer Regulierungen kann sichergestellt werden, dass ihre praktische Anwendung auch wirklich dem Wohl des Menschen dient und sich angemessen in die Ordnung der Schöpfung einfügt. Notwendig ist eine verstärkte spezifisch soziale Folgenabschätzung. Fußnoten 1.
Zur Differenzierung zwischen Überzeugungs- und Interessenkonflikten
vgl. Korff, W.: Die Energiefrage. Entdeckung ihrer ethischen Dimension,
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